Viele wissen es nicht: Ein großer Teil der Kosten für eine legale Haushaltshilfe lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Wir erklären, wie das funktioniert.
Wie viel ist absetzbar?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld an, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Das gilt für Reinigung, Betreuung und weitere Tätigkeiten im Haushalt.
Voraussetzungen
- Die Kraft ist ordnungsgemäß angemeldet (Minijob, Teilzeit oder Festanstellung)
- Sie zahlen unbar per Überweisung, nicht in bar
- Sie können Rechnung und Zahlungsnachweis vorlegen
Minijob im Haushalt
Für Minijobs im Privathaushalt gilt das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren. Auch hier ist ein Teil der Kosten steuerlich begünstigt. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Anmeldung.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren individuellen Fall wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.